Generalplanung und HOAI: Leistungsphasen, Verträge und Honorare im Überblick

Generalplanung bündelt unterschiedliche Planungsdisziplinen wie Architektur, TGA, Tragwerksplanung und Projektsteuerung in einem integrierten Prozess. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bildet dabei den zentralen Ordnungsrahmen für Leistungen, Zuständigkeiten und Honorierungsmodelle. Dieser Artikel zeigt, wie die HOAI die Generalplanung strukturiert, welche Leistungsphasen relevant sind und wie Honorare sowie Verträge im Generalplaner-Modell funktionieren.

Was ist die HOAI und warum ist sie relevant für die Generalplanung?

Die HOAI ist eine gesetzliche Regelung, die in Deutschland die Grundlagen für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen definiert. Sie beschreibt verbindlich, welche Leistungen zu den Grundleistungen gehören, wie sie strukturiert sind und welche Honorare für typische Planungsaufgaben angesetzt werden können.

Kurzdefinition und rechtlicher Rahmen

Die HOAI legt fest:

  • Leistungsbilder (z. B. Gebäude, Tragwerk, Technische Ausrüstung)
  • Leistungsphasen (LP 1–9)
  • Berechnungsgrundlagen für Honorare
  • Grundleistungen vs. Besondere Leistungen
  • Anwendungsbereiche und rechtliche Vorgaben

Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die HOAI dient jedoch weiterhin als struktureller und qualitativer Referenzrahmen, auf den sich Planungspartner berufen.

Bedeutung für Architekten, Ingenieure und Generalplaner

Für Generalplaner ist die HOAI besonders relevant, weil sie:

  • die Planungsstruktur und Verantwortlichkeiten klar definiert,
  • die Leistungen der einzelnen Disziplinen beschreibt,
  • eine vergleichbare und nachvollziehbare Honorarermittlung ermöglicht,
  • eine einheitliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Planern schafft.

Damit bildet die HOAI den Ordnungsrahmen, auf dessen Basis vielseitige Planungsleistungen zu einem integrierten Gesamtpaket verbunden werden können.

Leistungsphasen der HOAI in der Generalplanung

Die HOAI gliedert Planungsleistungen in neun Phasen. In der Generalplanung werden diese stimmen zwischen Architektur, TGA, Tragwerk, Brandschutz und weiteren Disziplinen synchronisiert – ein wesentlicher Vorteil integrierter Planung.

HOAI LP 1–9 kurz erklärt (mit Fokus auf integrale Planung)

  1. Grundlagenermittlung (LP 1) – Bedarfsklärung, Zieldefinition, Analyse der Rahmenbedingungen.
  2. Vorplanung (LP 2) – Erarbeitung erster Konzepte, Variantenvergleich, Kostenschätzung.
  3. Entwurfsplanung (LP 3) – Durcharbeitung des Planungskonzepts, funktionale und technische Lösung.
  4. Genehmigungsplanung (LP 4) – Erstellung aller für Genehmigungen erforderlichen Unterlagen.
  5. Ausführungsplanung (LP 5) – Detaillierte, ausführungsreife Planung aller Gewerke.
  6. Vorbereitung der Vergabe (LP 6) – Mengen- und Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungsunterlagen.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7) – Bewertung von Angeboten, Vergabeempfehlungen.
  8. Objektüberwachung (LP 8) – Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Koordination der Ausführung.
  9. Objektbetreuung (LP 9) – Dokumentation, Gewährleistungsverfolgung, Optimierungen.

Fachdisziplinen in der Generalplanung

In der Generalplanung werden HOAI-Leistungsphasen für mehrere Fachbereiche kombiniert:

  • Gebäude/Architektur
  • Tragwerksplanung / Statik
  • Technische Ausrüstung (TGA) – HLK, Elektro, Sanitär, Gebäudeautomation
  • Freianlagen oder Verkehrsanlagen (falls erforderlich)
  • Brandschutz, BIM-Management, Prozess- und Medienplanung (falls als besondere Leistungen vereinbart)

Gerade in Industrie-, Pharma- oder Logistikprojekten ist diese koordinierte Zusammenführung entscheidend, da technische Prozesse und Gebäudestrukturen eng miteinander verzahnt sind.

Honorarermittlung und Vertragsgestaltung

Das Honorar in der Generalplanung setzt sich üblicherweise aus den Honoraren der beteiligten HOAI-Leistungsbilder zusammen (z. B. Gebäude, Tragwerk, TGA). Es basiert auf:

  • anrechenbaren Kosten
  • Honorarzonen
  • Prozentsätzen je Leistungsphase
  • vereinbarten Besonderen Leistungen (z. B. BIM, Simulationen)

Damit schafft die HOAI eine transparente Grundlage, die für Bauherren nachvollziehbar ist.

Generalplanervertrag vs. Einzelplanervertrag

Im Generalplanervertrag werden die Leistungen aller Fachgewerke in einem Vertrag gebündelt.
Vorteile:

  • ein Ansprechpartner für alle Planungsdisziplinen
  • abgestimmte Leistungsumfänge
  • geringere Schnittstellenrisiken
  • klare Verantwortlichkeiten

Im Gegensatz dazu regelt der Auftraggeber bei Einzelplanerverträgen mehrere Verträge parallel – mit höheren Abstimmungsaufwänden und mehr Koordinationsrisiken.

EuGH-Urteil 2019 und aktuelle Praxis

Seit dem EuGH-Urteil sind die Honorarsätze der HOAI nicht mehr verbindlich.
In der Praxis bedeutet das:

  • größere Flexibilität bei Honorarvereinbarungen
  • HOAI dient weiterhin als Orientierungs- und Qualitätsrahmen
  • Kombination aus HOAI-Logik und projektindividuellen Leistungsmodellen

Gerade Generalplaner nutzen diese Flexibilität, um Paketlösungen zu definieren, die über klassische HOAI-Leistungen hinausgehen.

Zusatzleistungen außerhalb der HOAI

Ein großer Vorteil der Generalplanung ist, dass neben HOAI-Leistungen auch projektbezogene Zusatzleistungen integriert werden können.

Projektsteuerung, BIM, Nachhaltigkeit, Prozessplanung

Zu den gängigen Zusatzleistungen gehören:

  • Projektsteuerung (Kosten, Termine, Qualität, Risiken)
  • BIM-Management und digitale Kollaboration
  • Nachhaltigkeitsplanung inkl. DGNB/LEED
  • Simulations- und Variantenanalysen
  • Prozess- und Anlagenplanung (in Industrie, Life Science, Logistik)
  • Medien- und Infrastrukturplanung
  • Automatisierungs- und IT-Konzeption

Diese Leistungen sind in der HOAI nicht vollständig abgebildet, aber für moderne Industrie- und Gewerbeprojekte unverzichtbar.

Warum diese Leistungen zunehmend relevant sind

Digitale Transformation, Nachhaltigkeit und komplexe Prozessarchitekturen machen eine ganzheitliche Planung notwendig.
Durch die Kombination von HOAI-Leistungen und Zusatzleistungen entsteht ein integriertes Gesamtmodell, das technische, wirtschaftliche und regulatorische Anforderungen vereint.

Fazit: HOAI als Rahmen, Generalplanung als Weiterentwicklung

Die HOAI bildet das strukturierende Fundament der Planungsleistungen — mit klar definierten Phasen, Zuständigkeiten und Honorierungsmodellen. Generalplanung setzt darauf auf und erweitert sie um integrierte Prozesse, digitale Werkzeuge, interdisziplinäre Zusammenarbeit und projektbezogene Zusatzleistungen.

So entsteht ein Planungsmodell, das nicht nur regelkonform, sondern auch zukunftsfähig ist — insbesondere für komplexe Industrie-, Logistik- und Forschungsprojekte, in denen Gebäude, Technik und Prozesse eng miteinander verbunden sind.

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