Vertragsgestaltung nach der HOAI-Novelle: Tipps für Planer

Im Juli 2019 brachte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 4.7.2019 – C-377/17) einen zentralen Grundsatz des deutschen Planerrechts zu Fall. Als Schlusspunkt eines mehrjährigen Vertragsverletzungsverfahrens entschieden die Luxemburger Richter, dass die zwingende Preisgestaltung nach der deutschen HOAI mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Ursprünglich sollte die 1977 in Kraft getretene Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) den Planern eine angemessene Vergütung garantierten. Hierzu sah sie Höchst- und Mindestsätze vor, aufgrund derer sich die Vergütung abhängig von den Baukosten in fest vorgegebenen Korridoren bewegte. Im Sinne der Bauqualität sollte so Preis- und Qualitätsdumping vorgebeugt werden.

Der EuGH hielt das gewählte Instrument der Höchst- und Mindestsätze aber mit der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) nicht für vereinbar. Nach seiner Auffassung erschwerte die starre Preisgestaltung Planern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zum deutschen Markt. Der nationale Gesetzgeber musste also handeln und passte die HOAI im Jahr 2021 an. Die zwingenden Mindest- und Höchstsätze wurden aus § 7 Abs. 1 HOAI gestrichen und durch die Möglichkeit der freien Vereinbarung von Honoraren ersetzt. Regelungen zur Preisgestaltung enthält die HOAI zwar weiterhin, diese stellen aber nur noch unverbindliche Orientierungshilfen dar.

Neue Freiheit, neue Vergütungsmodelle

Bei der Beauftragung von Planerleistungen haben die Beteiligten nun also die Wahl, ob sie die von der HOAI angebotenen Orientierungshilfen nutzen oder die Vergütung losgelöst hiervon gestalten. Entscheiden sie sich für den zweiten Weg, stehen ihnen unter anderem die folgenden Vergütungsmodelle zur Verfügung:

Stundensätze

Eine Vergütung nach Stundensätzen bietet sich an, wenn der Arbeitsaufwand eines Projekts im Vorhinein nur schwer oder gar nicht abzuschätzen ist. Für den Planer hat dieses Modell den Vorteil, dass der tatsächlich angefallene Arbeitsaufwand vollständig vergütet wird – auch wenn er zu Projektbeginn unzutreffend eingeschätzt wurde.

Für den Auftraggeber birgt dieses Modell das Risiko unvorhersehbar ansteigender Kosten. Dem kann durch klare Regelungen zur Transparenz bei den abgerechneten Leistungen und zur Arbeitszeiterfassung nur teilweise entgegengewirkt werden.

Pauschalpreise

Bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises wird die zuvor beschriebene Risikoverteilung umgekehrt. Für den Auftraggeber bringt der Pauschalpreis völlige Kostensicherheit, während der Planer bei ungenauer Kalkulation Gefahr läuft, für nicht vorhergesehenen Mehraufwand keine Vergütung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund bietet sich dieses Vergütungsmodell vor allem dann an, wenn der Umfang eines Projekts von Beginn an klar definiert ist.

Erfolgsabhängige Vergütungen

Erfolgsabhängige Vergütungen können für den Planer einen zusätzlichen Anreiz schaffen, qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen. Die besondere Herausforderung bei diesem Vergütungsmodell liegt darin, Ziele realistisch und klar zu definieren, sodass ihr Erreichen überhaupt möglich und messbar ist.

Kombinationen

Besonders attraktiv sind aber Kombinationen der zuvor genannten Modelle. Denn in einem von den Parteien maßgeschneiderten Vergütungsmodell können Pauschalpreis, Stundensätze und erfolgsabhängige Vergütungen unter Berücksichtigung der einzelnen Projektphasen kombiniert werden. Gelingt es damit die richtigen Anreize zu schaffen, kann dies ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Gelingen des gesamten Projekts sein.
 

Georg Willem Büchler

Georg Willem Büchler studierte Jura und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth. Er ist Partner der Kanzlei Schlatter und berät als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Bauunternehmen und Bauträger sowie Architekten und Ingenieure in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Die Beratung von Bauherren und das gewerbliche Mietrecht bilden weitere Beratungsschwerpunkte. Als „digital native“ ist er regelmäßig auch im IT-Recht tätig.

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Frischer Wind für die Branche

Mit der Abschaffung der zwingenden Höchst- und Mindestsätze weht ein frischer Wind durch die Planerbranche. Am deutschen Markt tätige Planerbüros sind fortan mit einem neuen Aufgabengebiet konfrontiert. Vor der Erbringung ihrer (Fachplanungs-)Leistung haben sie neuartige Fragen der Vertragsgestaltung zu klären. Entscheiden sie sich, die neue Preisfreiheit zu nutzen, gilt es den Wert der eigenen Dienstleistung genau einzuschätzen und diesen gegenüber dem Auftraggeber klar zu kommunizieren. Die Bewältigung dieser neuen Aufgabe erfordert sowohl technisches als auch betriebswirtschaftliches Know-how.

Die Vergütung ist aber nur ein Vertragsinhalt, mit dem Planer sich beschäftigen sollten. Von ebenso großer Bedeutung und deutlich herausfordernder dürfte es sein, Verträge mit der Weitsicht und Klarheit zu gestalten, die Missverständnisse und Streitigkeiten rund um die Projektumsetzung ausschließen. Entscheidend wird auch dabei sein, neben der technischen auf ausreichend betriebswirtschaftliche und juristische Kompetenz zurückgreifen zu können.* Denn ohne die Absicherung durch Mindest- und Höchstsätze spielt eine ausgewogene Risikomanagementstrategie bei der Vertragsgestaltung eine größere Rolle. Andernfalls könnte der frische Wind der Preisfreiheit schnell in einen unangenehmen Gegenwind umschlagen.

Daneben entfacht die neue Freiheit in der Preisgestaltung aber auch den Wettbewerb. Ohne vorgegebene Korridore wird sich die Lukrativität von Vorhaben in Zukunft stärker unterscheiden. Qualität und Innovation werden die entscheidenden Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg als Planer sein, denn mehr als zuvor wird das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Auftragsvergabe ausschlaggebend sein. Planer können dabei durch innovative Ansätze und den Einsatz neuer Technologien punkten. Hierzu können etwa die Einführung digitaler Planungswerkzeuge, die Anwendung nachhaltiger Bautechniken, die Nutzung Künstlicher Intelligenz oder die Implementierung effizienter Projektmanagementmethoden zählen.

Die Aussicht auf Innovation und Entwicklung darf aber nicht den Blick darauf trüben, dass die neue Preisfreiheit auch ein Preis- und Qualitätsdumping nach sich ziehen könnte, das die „Väter der Mindestsätze“ so sehr fürchteten. Um im Wettbewerb bestehen zu können, werden gerade unerfahrene Planer versucht sein, ihre Preise möglichst niedrig zu halten und dabei zu Kosteneinsparungen gezwungen sein. Es bleibt die (naive?) Hoffnung, dass die Qualität der Leistungen hierdurch keinen Schaden nimmt.

Auswirkungen auf Generalplaner

Besondere Auswirkungen hat die Abschaffung der zwingenden Mindest- und Höchstsätze auf die Generalplaner. Denn bei ihnen laufen die sprichwörtlichen Fäden, an denen das Gelingen eines Projekts hängt, zusammen. Dementsprechend müssen sie nicht nur gegenüber ihrem eigenen Auftraggeber Kompetenzen auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung einbringen, sondern auch gegenüber den am Projekt beteiligten Fachplanern, die für sie als Subunternehmer tätig werden.** Die Freiheiten durch die Abschaffung der Mindest- und Höchstsätze erhöhen die Komplexität dieser – je nach Projektgröße – in Vielzahl zu führenden Verhandlungen. Dabei liegt eine zusätzliche Schwierigkeit darin, eine einheitliche Preisstruktur für die verschiedenen am Projekt beteiligten Fachplaner zu etablieren.

Unter dem Strich bringt die gestiegene Komplexität der Vertragsgestaltung aber vor allem Positives mit sich. Stellen sich Generalplaner auf diesem Gebiet gut auf, können Vertrags- und Preismodelle auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten und mit passenden zusätzlichen Leistungen abgerundet werden. Die Bedeutung einzelner Leistungsbereiche oder Projektphasen kann so besser berücksichtigt und ihr Gelingen durch zusätzliche Anreize abgesichert werden. Dies gilt aus Sicht der Generalplaner sowohl im Verhältnis zu ihren Subunternehmern als auch für sie selbst im Verhältnis zu ihren Auftraggebern.

Fazit und Ausblick

Die Streichung der Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI hat die Planerbranche in Deutschland grundlegend verändert. Die Freiheit bei der Preisgestaltung bietet Chancen für Innovation und Flexibilität. Zugleich stellen der verstärkte Wettbewerb und der Preisdruck für viele Planer Herausforderungen dar. Sie müssen sich in Zukunft verstärkt mit Fragen der Preisund Vertragsgestaltung beschäftigen. Gelingt ihnen dies, können sie ihre Position am Markt stärken und langfristigen Erfolg sicherstellen. Festzuhalten bleibt, dass die Branche heute vor einem neuen Kapitel steht, das neben Risiken vor allem Raum für Wachstum, Innovation und Weiterentwicklung bietet. Es darf also weiterhin mit Spannung beobachtet werden, mit welchen Ideen und auf welche Weise dieser Raum in den kommenden Jahren ausgefüllt wird.

* Bestimmt lohnt hierzu auch ein Blick in den Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Klingmann in //plus 1.2022
** Es sei denn, sie haben die Fachplaner, wie im Falle von io, im eigenen Haus.